Allgemeine Informationen
Das Studium des öffentlichen Rechts ist ein wesentlicher Bestandteil des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht an der JKU Linz. Die rechtlichen Rahmen hiezu finden Sie im UniversitätsG 2002, in der Satzung der JKU Linz (Satzungsteil Studienrecht) und im Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Das Fach „Öffentliches Recht“ teilt sich auf in „Öffentliches Recht I“ (12 oder 13 ECTS) und „Öffentliches Recht II“ (12,5 ECTS). Eine vertiefende Ausbildung im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts ermöglicht die Vertiefung zum Unternehmensjurist.
Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 das Studium belegt haben, gelten gemäß § 31 Abs 3b des Curriculums die Bestimmungen des Curriculums in der Fassung vor dem 1. Oktober 2009 – längstens bis zum Beginn des Studienjahres 2015/16 – weiter. Den Studierenden steht es jedoch kraft § 31 Abs 3c des Curriculums frei, in das "neue" Curriculum umzusteigen.
Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium belegt haben, gelten gemäß § 31 Abs 5 des Curriculums die Bestimmungen des Curriculums in der Fassung vor dem 1. Oktober 2011 – längstens bis zum Beginn des Studienjahres 2015/16 – weiter. Den Studierenden steht es jedoch kraft § 31 Abs 5 des Curriculums frei, in das "neue" Curriculum umzusteigen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das "neue" Curriculum.
Grundlagen Rechtswissenschaften
Vertiefung Unternehmensjurist

