Prüfungen
Fachprüfung. Über das Fach „Öffentliches Recht I“ ist die schriftliche Fachprüfung „Öffentliches Recht I“ zu absolvieren.
Antrittsvoraussetzung ist (nach Wahl der Studierenden) die vorherige positive Absolvierung entweder der AG Öffentliches Recht I oder der UE Öffentliches Recht I sowie der jeweils korrespondierenden Lehrveranstaltung aus Privatrecht I (AG ÖR I und UE PR I bzw AG PR I und UE ÖR I; für den Antritt zur Fachprüfung ÖR I, nicht aber auch zur Fachprüfung PR I, genügt auch die Absolvierung der AG ÖR I und der UE ÖR I).
In jedem Semester werden drei schriftliche Fachprüfungstermine angeboten. Die schriftliche Prüfungsaufgabe wird je Termin einheitlich für alle von einem Professor erstellt (Prüfereinteilung für das Studienjahr 2011/2012 und für das Studienjahr 2012/2013 und für das Wintersemester 2013/2014). Die Ablegung einer Fachprüfung setzt die Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice und die Zulassung durch dieses voraus.
Nähere Informationen zur Fachprüfung Öffentliches Recht I entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Informationen zur Fachprüfung bei a.Univ.-Prof. Dr. Trauner finden sie hier.
Notenauskünfte über schriftliche Fachprüfungen werden ausschließlich – bei persönlicher (!), nicht bloß bei telefonischer Vorsprache – im Prüfungs- und Anerkennungsservice oder einfach über das elektronische Informationssystem KUSSS, nicht aber durch das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre erteilt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Note kann am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr) in schriftliche Prüfungsarbeiten Einsicht genommen werden, sofern die Prüfungsaufgabe von Univ.-Prof. Dr. Hauer, Univ.-Prof. Dr. Pabel oder a.Univ.-Prof. Dr. Trauner erstellt wurde (andernfalls ist die Einsichtnahme entsprechend am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, am Institut für Multimediales Öffentliches Recht oder am Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht möglich). Gegen Hinterlegung eines Ausweises können Sie Kopien von Ihrer Prüfungsarbeit anfertigen.
Lehrveranstaltungsprüfungen. Alle anderen öffentlich-rechtlichen Prüfungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen. Hinweise zu den Prüfungen im Rahmen der vom Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre angebotenen Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen dieser Veranstaltungen. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt nicht im Wege des Prüfungs- und Anerkennungsservice, sondern im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung.
"Altes" Curriculum. Für Studierende, die vor dem 01.10.2011 das Studium belegt haben, gelten gemäß § 31 Abs 5 des Curriculums die Bestimmungen des („alten“) Curriculums in der Fassung vor dem 01. 10.2011 – längstens bis zum Beginn des Studienjahres 2015/16 – weiter. Den Studierenden steht es jedoch kraft § 31 Abs 5 des Curriculums frei, in das „neue“ Curriculum umzusteigen. Für Studierende, die nicht in das „neue“ Curriculum wechseln, gilt Folgendes:
Über das Fach „Öffentliches Recht I“ ist die schriftliche Fachprüfung „Öffentliches Recht I“ zu absolvieren. Antrittsvoraussetzung ist die vorherige positive Absolvierung der UE Öffentliches Recht I.
Im Rahmen des Faches „Öffentliches Recht II“ sind die schriftlichen Fachprüfungen „Verwaltungsrecht“ sowie „Verfassungsrecht“ zu absolvieren. Antrittsvoraussetzung ist die vorherige positive Absolvierung der UE Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht. Die §§ 25 ff des "alten" Curriculums legen die dafür maßgebliche Prüfungsordnung fest.
Es gilt die folgende
• Prüfungsstoffabgrenzung für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
• Information zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle
Prüfungsstoffabgrenzungen bei a.Univ.-Prof. Dr. Gudrun Trauner
• Fachprüfung „Öffentliches Recht I“
• Fachprüfung „Verwaltungsrecht“
• Fachprüfung „Verfassungsrecht“
Nähere Informationen zu den oben genannten Fachprüfungen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zum Diplomstudium Rechtswissenschaften.

