Prüfungen
Fachprüfungen. Über das Fach „Öffentliches Recht I“ (erster Studienabschnitt) ist die schriftliche FachÂprüfung „Öffentliches Recht I“, im Rahmen des Faches „Öffentliches Recht II“ (zweiter Studienabschnitt) sind die Fachprüfungen „Verwaltungsrecht“ sowie „Verfassungsrecht“ jeweils schriftlich und mündlich zu absolvieren. Die §§ 24 ff des Curriculums für das Diplomstudium Rechtswissenschaften legen die dafür maßgebliche Prüfungsordnung fest.
In jedem Semester werden aus jeder dieser Prüfungen drei schriftliche Fachprüfungstermine angeboten. Die schriftliche Prüfungsaufgabe wird je Termin einheitlich für alle von einem Professor erstellt, gleichgültig welchen (mündlichen) Prüfer Sie gewählt haben (Prüfereinteilung für das Studienjahr 2012/2013 und für das Wintersemester 2013/2014). Der mündliche Teil der Fachprüfungen „Verwaltungsrecht“ und „Verfassungsrecht“ findet rund drei bis fünf Wochen nach dem Termin der – positiv approbierten – schriftlichen Prüfung statt.
Die Ablegung einer Fachprüfung setzt die Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice und die Zulassung durch dieses voraus.
Notenauskünfte über schriftliche Fachprüfungen werden ausschließlich – bei persönlicher (!), nicht bloß bei telefonischer Vorsprache – im Prüfungs- und Anerkennungsservice oder einfach über das elektronische Informationssystem KUSSS, nicht aber durch das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre erteilt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Note kann am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr) in schriftliche Prüfungsarbeiten Einsicht genommen werden, sofern die Prüfungsaufgabe von Univ.-Prof. Hauer oder a.Univ.-Prof. Trauner erstellt wurde (andernfalls ist die Einsichtnahme entsprechend am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, am Institut für Multimediales Öffentliches Recht oder am Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht möglich). Gegen Hinterlegung eines Ausweises können Sie Kopien von Ihrer Prüfungsarbeit anfertigen.
Nähere Informationen zu den Fachprüfungen sowie zu der jeweils maßgeblichen Abgrenzung des Prüfungsstoffes gemäß § 24 Abs 1 des Curriculums für das Diplomstudium Rechtswissenschaften
- Fachprüfung „Öffentliches Recht I“
- Fachprüfung „Verwaltungsrecht“
- Fachprüfung „Verfassungsrecht“
Prüfungstermine und -anforderungen bei a.Univ.-Prof. Dr. Gudrun Trauner:
- Prüfungstermine "Öffentliches Recht I"
- Prüfungstermine "Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht"
- Fachprüfung "Öffentliches Recht I"
- Fachprüfung „Verwaltungsrecht“
- Fachprüfung „Verfassungsrecht“
Lehrveranstaltungsprüfungen. Hinweise zu den Prüfungen im Rahmen der vom Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre angebotenen Lehrveranstaltungen (zB Übung Verwaltungsrecht oder Vorlesung Umweltverwaltungsrecht) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen dieser Veranstaltungen. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt nicht im Wege des Prüfungs- und Anerkennungsservice, sondern im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Die Anerkennung von Prüfungen, die im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht abgelegt worden sind, auf das Diplomstudium Rechtswissenschaften ist in der Anlage zum Curriculum für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften geregelt. Eine Anrechnung der Fachprüfungen „Öffentliches Recht I“, „Verwaltungsrecht“ und „Verfassungsrecht“ ist möglich, sofern alle Prüfungen des Fächerblocks „Grundlagen Recht“ im Bachelorstudium positiv absolviert sowie – in weiterer Folge – in den Fächern „Verwaltungsrecht“ und „Verfassungsrecht“ jeweils ergänzende mündliche Fachprüfungen abgelegt wurden.

