Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ist ein ordentliches Studium, das der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage des Diplomstudiums dient (§ 51 Abs 2 Z 12 UniversitätsG). Die Zulassungsvoraussetzungen zum Doktoratsstudium sowie seine Details sind im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften geregelt.