Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Hausarbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit ist aus einem der Fächer des Curriculums (ausgenommen freie Lehrveranstaltungen) zu verfassen. Ein Bezug zum absolvierten technischen oder naturwissenschaftlichen Studium ist erforderlich. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder es aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Es bedarf der Zustimmung des betreuenden Universitätslehrers. Die Anfertigung der Masterarbeit ist beim Vizerektor für die Lehre zu beantragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Wirtschaftswissenschaftlichen Fächer (ausgenommen das Seminar Fallstudie Projektmanagement und Projektcontrolling) sowie die Fächer des Allgemeinen Technikrechts bereits positiv absolviert sein. Die positive Beurteilung der Masterarbeit setzt überdies die positive Absolvierung des jeweiligen Faches (Lehrveranstaltungsprüfung) voraus.

Nähere Informationen zur Betreuung einer Masterarbeit durch Ass.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer finden Sie hier.